Allgemeine Geschäftsbedingungen Gyroride, Werner Menges

I. Vertragsgegenstand

i. Das Unternehmen Gyroride, Werner Menges, Carl-Zeiss Str. 53/1, 73614 Schorndorf bietet u.a. Rund-, Gast-, Foto-, Überwachungsflüge und den Kauf von Gutscheinen dazu an. Der Vertragspartner von Gyroride wird im folgenden Flugpassagier genannt.

II. Art des Vertrags

i. Zwischen Gyroride und dem Flugpassagier kommt grundsätzlich nur ein „Beförderungsvertrag“ (§§ 631 ff. BGB) zustande.

ii. Beim Erwerb eines Fluggutscheines kommt zunächst nur ein Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) zustande. Der Fluggutschein ist eine Inhaberkarte nach § 807 BGB. Der Gutschein berechtigt den Flugpassagier oder den im Gutschein genannten „Passagier“ oder den jeweiligen Inhaber des Gutscheines grundsätzlich zum Abschluss eines Beförderungsvertrages nach III.i mit Gyroride. Kann oder will Gyroride den Gutschein, gleich aus welchen Gründen, nicht einlösen, erhält der Inhaber des Gutscheines gegen Nachweis des gezahlten Kaufpreises von Gyroride den Kaufpreis ohne Abzug zurück. Die Rückvergütung des Kaufpreises an den jeweiligen Inhaber des Gutscheines hat für Gyroride auch gegenüber dem „Käufer“ oder des im Gutschein „Benannten“ befreiende Wirkung.

iii. Der Gutschein muss innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Gyroride nicht mehr verpflichtet den Gutschein anzuerkennen und ist befreit von einer Rückerstattung des bezahlten Betrags.

III. Vertragsbeginn und Dauer

i. Durch den Kauf eines Fluggutscheines kommt noch kein Beförderungsvertrag zustande. Der Beförderungsvertrag beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung zu einer der oben genannten Flugleistungen und endet mit dessen Erfüllung. Nach Abschluss des Beförderungsvertrages und nach Zahlung des Flugpreises oder Aushändigung des bezahlten Fluggutscheines erhält der „Passagier“ sein „Flugticket“. Das „Flugticket“ ist nur mit Zustimmung von Gyroride übertragbar, wozu der Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages mit dem neuen Flugpassagier erforderlich ist, der dann ein auf sich ausgestelltes „Flugticket“ erhält.

ii. Anspruch auf Beförderung besteht nur gegen Aushändigung eines auf den Namen des „Passagiers“ ausgestellten gültigen "Flugtickets". Dies gilt auch im Falle der Übertragung des Flugtickets.

iii. Der Flugpassagier kann den jeweiligen Beförderungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

IV. Flugkosten

i. Flug- und Gutscheinpreise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Die Landegebühr am Flugplatz Aalen-Elchingen trägt Gyroride. Auf anderen Flugplätzen werden etwaige Start- und Landegebühr gesondert berechnet. Bei auf der Homepage angekündigten Flugtagen und Flugevents, ausgenommen auf Großflughäfen, trägt Gyroride die Landegebühren. Für jede weitere vom Flugpassagier beauftragte Landung übernimmt der Flugpassagier auf allen Flugplätzen die kompletten Start- und Landegebühr.

ii. Die Flugdauer beginnt mit dem Start und endet mit dem Abschluss der Landung. Die Verantwortung der Einhaltung der abgesprochenen Flugzeiten obliegt dem Piloten. Eine Überschreitung der Flugzeit muss der Flugpassagier nicht bezahlen, außer er wünscht ausdrücklich eine Verlängerung des Fluges.

iii. Der Beförderungsvertrag kann vom Flugpassagier gekündigt werden (betrifft nicht den Kaufvertrag des Gutscheines). Sind die Gründe von Gyroride nicht zu vertretend, oder wird der Vertrag von Gyroride aus vom Flugpassagier zu vertretenden Gründen gekündigt, hat der Flugpassagier keinen Anspruch auf Rückzahlung bzw. Zahlungsverzicht. Abhängig von den Gründen behält sich Gyroride vor, den Preis bis zu 50% zu kürzen.

iv. Der Flugpassagier hat die Möglichkeit, auf Verlegung des geplanten Flugtermins ohne Angabe von Gründen oder auf Übertragung des Flugtickets auf einen anderen Flugpassagier, wenn dieser und Gyroride zum Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages unter Anrechnung bereits erfolgter Zahlungen bereit sind. Unkosten, die durch Terminverlegungen oder Umschreibungen des Flugtickets auf einen anderen Flugpassagier entstehen, hat der übertragende Flugpassagier an Gyroride zu ersetzen.

v. Das Recht auf Inanspruchnahme des Gutscheines oder des Flugtickets verjährt ersatzlos, wenn der Gutschein oder das Flugticket seit seinem Erwerb (bei Übertragung seit seinem Ersterwerb) nicht innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen wird. Eine Verlängerung um einmalig ein Jahr ist möglich, sofern diese vor Ablauf der Frist eingeht. Der Verlängerungswunsch muss schriftlich an Gyroride per Post oder Email übermittelt werden. Die Verlängerung tritt erst nach Bestätigung durch Gyroride per Email in Kraft.

V. Ausführung des Flugs

i. Gyroride wird die vereinbarten Flugtermine, wenn immer möglich, einhalten. Wetterbedingte Terminverschiebungen, oder Terminverschiebungen aus technischen Gründen, werden dem Flugpassagier so früh wie möglich mitgeteilt. Gyroride Haftung nicht für Schäden, die sich möglicherweise aus einer Verschiebung von Flugterminen ergeben.

ii. Gesundheitliche Einschränkungen sind vor dem Flug dem Piloten rechtzeitig mitzuteilen. Der Flugpassagier erklärt für die Dauer des Fluges, nicht unter einer bewusstseinsmindernden Wirkung von Medikamenten oder anderer berauschender Mittel, wie Alkohol oder Drogen zu stehen. Der Flugpassagier darf nur befördert werden, wenn er den Anweisungen des Piloten Folge leisten kann.

iii. Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder können aber 11 Jahren und einer Mindestgröße von 1,30 m befördert werden. Aufgrund der maximalen Zuladung des Tragschraubers können Personen bis max. 110 kg befördert werden. Bei  besonders warmem Wetter kann sich dieses Gewicht auf 100kg reduzieren. Rauchen, Feuer, offenes Licht im Umkreis von 5 m um den Tragschrauber sind nicht erlaubt.

iv. Kann der Flug aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Firmen oder Personen die mit Gyroride zusammen arbeiten, Sperrung des Flugplatzes oder des Luftraums, technische Probleme, Ausfall der Fluggeräte oder behördliche Anordnungen, nicht durchgeführt werden, besteht für den Flugpassagier kein Anspruch aus Schadensersatz.

VI. Haftung und Versicherungen

i. Der Flugpassagier haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht in voller Höhe.

ii. Gyroride hat für ihre eingesetzten Tragschrauber eine kombinierte Halter und Passagierhaftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von 4 Millionen € abgeschlossen.

VII. Sonstiges

i. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Beide Seiten müssen unterschreiben. Mündliche Nebenabsprachen sind nichtig.

ii. Salvatorische Klausel. Sollte ein oder mehrere Absätze der AGB gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, so wird die Wirksamkeit der restlichen Absätze nicht berührt.

iii. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schorndorf in Baden Württemberg.

Stand: 28.12.2022