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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Gyroride, Werner Menges

I. Vertragsgegenstand

i. Das Unternehmen Gyroride, Werner Menges, Carl-Zeiss Str. 53/1, 73614 Schorndorf bietet u.a. Rund-, Gast-, Foto-, Überwachungsflüge und den Kauf von Gutscheinen dazu an. Der Vertragspartner von Gyroride wird im folgenden Flugpassagier genannt.

II. Art des Vertrags

i. Zwischen Gyroride und dem Flugpassagier kommt grundsätzlich nur ein „Beförderungsvertrag“ (§§ 631 ff. BGB) zustande.

ii. Beim Erwerb eines Fluggutscheines kommt zunächst nur ein Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) zustande. Der Fluggutschein ist eine Inhaberkarte nach § 807 BGB. Der Gutschein berechtigt den Flugpassagier oder den im Gutschein genannten „Passagier“ oder den jeweiligen Inhaber des Gutscheines grundsätzlich zum Abschluss eines Beförderungsvertrages nach III.i mit Gyroride. Kann oder will Gyroride den Gutschein, gleich aus welchen Gründen, nicht einlösen, erhält der Inhaber des Gutscheines gegen Nachweis des gezahlten Kaufpreises von Gyroride den Kaufpreis ohne Abzug zurück. Die Rückvergütung des Kaufpreises an den jeweiligen Inhaber des Gutscheines hat für Gyroride auch gegenüber dem „Käufer“ oder des im Gutschein „Benannten“ befreiende Wirkung.

iii. Der Gutschein muss innerhalb von zwei Jahren eingelöst werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist Gyroride nicht mehr verpflichtet den Gutschein anzuerkennen und ist befreit von einer Rückerstattung des bezahlten Betrags.

III. Vertragsbeginn und Dauer

i. Durch den Kauf eines Fluggutscheines kommt noch kein Beförderungsvertrag zustande. Der Beförderungsvertrag beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung zu einer der oben genannten Flugleistungen und endet mit dessen Erfüllung. Nach Abschluss des Beförderungsvertrages und nach Zahlung des Flugpreises oder Aushändigung des bezahlten Fluggutscheines erhält der „Passagier“ sein „Flugticket“. Das „Flugticket“ ist nur mit Zustimmung von Gyroride übertragbar, wozu der Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages mit dem neuen Flugpassagier erforderlich ist, der dann ein auf sich ausgestelltes „Flugticket“ erhält.

ii. Anspruch auf Beförderung besteht nur gegen Aushändigung eines auf den Namen des „Passagiers“ ausgestellten gültigen "Flugtickets". Dies gilt auch im Falle der Übertragung des Flugtickets.

iii. Der Flugpassagier kann den jeweiligen Beförderungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.

IV. Flugkosten

i. Flug- und Gutscheinpreise entnehmen Sie bitte der Preisliste. Die Landegebühr am Flugplatz Aalen-Elchingen trägt Gyroride. Auf anderen Flugplätzen werden etwaige Start- und Landegebühr gesondert berechnet. Bei auf der Homepage angekündigten Flugtagen und Flugevents, ausgenommen auf Großflughäfen, trägt Gyroride die Landegebühren. Für jede weitere vom Flugpassagier beauftragte Landung übernimmt der Flugpassagier auf allen Flugplätzen die kompletten Start- und Landegebühr.

ii. Die Flugdauer beginnt mit dem Start und endet mit dem Abschluss der Landung. Die Verantwortung der Einhaltung der abgesprochenen Flugzeiten obliegt dem Piloten. Eine Überschreitung der Flugzeit muss der Flugpassagier nicht bezahlen, außer er wünscht ausdrücklich eine Verlängerung des Fluges.

iii. Der Beförderungsvertrag kann vom Flugpassagier gekündigt werden (betrifft nicht den Kaufvertrag des Gutscheines). Sind die Gründe von Gyroride nicht zu vertretend, oder wird der Vertrag von Gyroride aus vom Flugpassagier zu vertretenden Gründen gekündigt, hat der Flugpassagier keinen Anspruch auf Rückzahlung bzw. Zahlungsverzicht. Abhängig von den Gründen behält sich Gyroride vor, den Preis bis zu 50% zu kürzen.

iv. Der Flugpassagier hat die Möglichkeit, auf Verlegung des geplanten Flugtermins ohne Angabe von Gründen oder auf Übertragung des Flugtickets auf einen anderen Flugpassagier, wenn dieser und Gyroride zum Abschluss eines neuen Beförderungsvertrages unter Anrechnung bereits erfolgter Zahlungen bereit sind. Unkosten, die durch Terminverlegungen oder Umschreibungen des Flugtickets auf einen anderen Flugpassagier entstehen, hat der übertragende Flugpassagier an Gyroride zu ersetzen.

v. Das Recht auf Inanspruchnahme des Gutscheines oder des Flugtickets verjährt ersatzlos, wenn der Gutschein oder das Flugticket seit seinem Erwerb (bei Übertragung seit seinem Ersterwerb) nicht innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen wird. Eine Verlängerung um einmalig ein Jahr ist möglich, sofern diese vor Ablauf der Frist eingeht. Der Verlängerungswunsch muss schriftlich an Gyroride per Post oder Email übermittelt werden. Die Verlängerung tritt erst nach Bestätigung durch Gyroride per Email in Kraft.

V. Ausführung des Flugs

i. Gyroride wird die vereinbarten Flugtermine, wenn immer möglich, einhalten. Wetterbedingte Terminverschiebungen, oder Terminverschiebungen aus technischen Gründen, werden dem Flugpassagier so früh wie möglich mitgeteilt. Gyroride Haftung nicht für Schäden, die sich möglicherweise aus einer Verschiebung von Flugterminen ergeben.

ii. Gesundheitliche Einschränkungen sind vor dem Flug dem Piloten rechtzeitig mitzuteilen. Der Flugpassagier erklärt für die Dauer des Fluges, nicht unter einer bewusstseinsmindernden Wirkung von Medikamenten oder anderer berauschender Mittel, wie Alkohol oder Drogen zu stehen. Der Flugpassagier darf nur befördert werden, wenn er den Anweisungen des Piloten Folge leisten kann.

iii. Kinder oder Jugendliche bis 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder können aber 11 Jahren und einer Mindestgröße von 1,30 m befördert werden. Aufgrund der maximalen Zuladung des Tragschraubers können Personen bis max. 110 kg befördert werden. Bei  besonders warmem Wetter kann sich dieses Gewicht auf 100kg reduzieren. Rauchen, Feuer, offenes Licht im Umkreis von 5 m um den Tragschrauber sind nicht erlaubt.

iv. Kann der Flug aufgrund höherer Gewalt, Ausfall von Firmen oder Personen die mit Gyroride zusammen arbeiten, Sperrung des Flugplatzes oder des Luftraums, technische Probleme, Ausfall der Fluggeräte oder behördliche Anordnungen, nicht durchgeführt werden, besteht für den Flugpassagier kein Anspruch aus Schadensersatz.

VI. Haftung und Versicherungen

i. Der Flugpassagier haftet für Schäden, die er schuldhaft verursacht in voller Höhe.

ii. Gyroride hat für ihre eingesetzten Tragschrauber eine kombinierte Halter und Passagierhaftpflichtversicherung über eine Deckungssumme von 4 Millionen € abgeschlossen.

VII. Sonstiges

i. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Beide Seiten müssen unterschreiben. Mündliche Nebenabsprachen sind nichtig.

ii. Salvatorische Klausel. Sollte ein oder mehrere Absätze der AGB gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, so wird die Wirksamkeit der restlichen Absätze nicht berührt.

iii. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schorndorf in Baden Württemberg.

Stand: 28.12.2022

Gyrocopter Ausbildung

Gyrocopter fliegen

 

... und alles dreht sich nur um Sie.

Wir bilden auch aus. In Kooperation mit der Flugschule FLY WINX bieten wir auch die Ausbildung zum Gyrocopter Pilot an.

Erfüllen Sie sich Ihren ganz persönlichen Traum und erleben Sie die Faszination des Fliegens in einer völlig neuen Dimension.

Ab einem Mindestalter von 16 Jahren können Sie bereits die Tragschrauber-Pilotenausbildung beginnen, die Lizenz kann Ihnen ab einem Alter von 17 Jahren erteilt werden. Sie brauchen nur noch ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, dass "Medical LAPL" und dann kann’s schon losgehen.

Für Flugschüler ohne fliegerische Vorkenntnisse („Fußgänger“) umfasst die praktische Ausbildung mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Stunden Alleinflugzeit. Die vollständige Theorieausbildung von insgesamt 60 Stunden (à 45min) ist in zwei Module gegliedert. Umschüler, die bereits im Besitz einer anderen Fluglizenz sind, durchlaufen eine stark verkürzte Theorie- und Praxisausbildung. Die individuelle Dauer Ihrer Ausbildung richtet sich natürlich nach Ihrem persönlichen Ehrgeiz und fliegerischen Geschick. Erfahrungsgemäß sollten Sie eine Flugsaison (März bis Oktober) dafür einplanen.

Sprechen Sie mit uns gerne an (Kontakte). Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Ausbildung und begleiten Sie kompetent und professionell Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum eigenen Pilotenschein – und darüber hinaus.

Wir bilden nach den offiziellen Richtlinien des Deutschen Ultraleichtflugverbands e.V. (DULV) aus. Die haben wir hier für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der DULV-Website. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

Unsere Ausbildungen

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie:

Voraussetzung zum Erwerb der Lizenz ist die vollständige 60-stündige Theorieausbildung (à 45min) mit abschließender Prüfung durch den Prüfungsrat in Modul I und Modul II.

Modul I (Allgemeine Fächer) Luftrecht, Flugfunk, Navigation, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer) Technik, Verhalten in besonderen Fällen (inkl. menschliches Leistungsvermögen)

Praxis:

Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 Stunden mit Fluglehrer und mind. 5 Stunden Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Unter anderem in der praktischen Ausbildung enthalten:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
  • Die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für UL-Dreiachs oder PPL-A / PPL-C mit TMG

Theorie:

Modul I (Allgemeine Fächer) entfällt
Modul II (Spezielle Fächer) Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis:

Die Mindeststundenanzahl für die praktische Ausbildung entfällt. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber durchgeführt und dokumentiert werden. Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug mit mind. 50 km und drei Landungen auf fremden Plätzen mit Fluglehrer reduziert werden.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike

Theorie:

Modul I (Allgemeine Fächer): entfällt
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen

Die schriftliche Theorieprüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.

Praxis:

Es gelten die Bestimmungen der gültigen Version des Ausbildungshandbuchs mit folgenden Erleichterungen:

PPL-C / PPL-H:
Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugzeit (davon werden max. 20 Stunden auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern angerechnet), mind. 100 Starts und Landungen auf Tragschraubern, mind. 5 Stunden mit Fluglehrer, mind. 5 Stunden Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

Trike:
Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugzeit (davon werden max. 5 Stunden auf UL-Trike angerechnet), mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 Stunden mit Fluglehrer und mind. 5 Stunden Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

Ausbildung von Piloten mit gültiger Lizenz für Motorschirm / Motorschirm-Trike

Theorie:

Für Inhaber einer Lizenz für Motorschirm oder Motorschirm-Trike bezieht sich die Theorieausbildung und -prüfung auf die Fächer Navigation, Luftrecht (nur Prüfung) und Technik und Verhalten in besonderen Fällen. Die Theorieprüfung in diesen Fächern ist vor einem Prüfungsrat abzulegen.

Praxis:

Die praktische Ausbildung umfasst mind. 30 Stunden Flugzeit auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und Landungen, mind. 10 Stunden mit Fluglehrer und 5 Stunden Alleinflugzeit sowie mind. 20 Allein-Landungen.

Unter anderem in der praktischen Ausbildung enthalten:

  • Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
  • Mind. 2 Überlandflüge mit Fluglehrer (> 200 km mit Zwischenlandung)
  • Mind. 3 Überlandflüge im Alleinflug über je mind. 50 km Strecke mit Zwischanlandung auf einem anderen Fluplatz
  • die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß Flughandbuch.

Die praktische Prüfung wird durch den Prüfungsrat abgenommen.

 

 

Zusätzliche Informationen

Eintrag der Passagierberechtigung für Tragschrauber

Zur Mitnahme von Passagieren in Tragschraubern ist eine Berechtigung notwendig. Voraussetzungen für den Erwerb dieser Passagierberechtigung ist der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers.

Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden.

Es gilt nach LuftPersV § 122 zu beachten: Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden.

Hinweis: Bei Bewerbern mit gültiger Lizenz für Privatflugzeugführer, Segelflugzeugführer oder Führer anderer motorbetriebene Luftfahrzeuge mit eingetragener Passagierberechtigung wird die Passagierberechtigung für Tragschrauber bei Erteilung der Tragschrauberlizenz ohne weiteren Nachweis mit eingetragen.

 

Für die Lizenzerteilung einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  1. Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Medical LAPL.  Eine aktuelle Liste zugelassener Fliegerärzte finden Sie auf www.dulv.de.
  2. Kopie des Personalausweises oder Passes
  3. Kopien von evtl. vorhandenen Lizenzen und Sprechfunkzeugnissen

     
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Anforderungen und Richtlinien im Ausbildungshandbuch des DULV e.V. Weitere Infos unter www.dulv.de
 

Wer nicht vom Fliegen träumt, dem wachsen keine Flügel

-Robert Lerch

Fliegen Sie mit ...

Möchten Sie einmal als Passagier in einem Gyrocopter mitfliegen?

Mit uns können Sie ihren Wunsch wahr werden lassen. Erfahrene Piloten stehen Ihnen zur Verfügung.

Wir bieten Rundflüge und Fotoflüge über das Remstal, die Schwäbische Alb, aber auch Flüge ins Allgäu an. Die Flugzeit hängt hierbei vom genauen Ziel ab. Zwischenlandungen bei längeren Flügen werden eingeplant. Des weiteren bieten wir in Kooperation mit unseren Partnern auch Rundflüge im Verbund an.

Gerne stellen wir Ihnen auch Geschenkgutscheine aus oder senden Ihnen weitere Informationen zu. Sie können jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email (Kontakte).

 
Flugzeit Preise *)
30 min (MTOsport - offen) 115€
30 min (Calidus - geschlossen) 120€
60 min (Calidus/Mtosport) 210€
> 60 min nach Anfrage
Rundflug Schwäbische Alb

nach Anfrage

andere Ziele

nach Anfrage

im Verbund fliegen

nach Anfrage

*) Die Landegebühr von Aalen-Elchingen ist bereits enthalten. Für Landungen auf anderen Plätzen kommt die jeweilige Langegebühr hinzu.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter AGB. Wir starten vom Flugplatz Aalen-Elchingen (EDPA).

Gerne vereinbaren wir auch den Start von weiteren Flugplätzen in der Nähe. Für den Hin- und Rückflug zu diesen Flugplätzen berechnen wir in der Regel eine Handlinggebühr von 2,20 € pro Entfernungskilometer.

Gutscheine

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Suchen Sie ein außergewöhnliches Geschenk? Ein Geschenk das bleibenden Eindruck hinterlässt? Dann sind Sie hier richtig.

Die Geschenkidee - ein Gutschein für einen Rundflug mit dem Tragschrauber.

Bei uns können Sie Geschenkgutscheine für Rundflüge bestellen. Es werden Rundflüge ab 30min angeboten. Individuelle Vereinbarungen sind möglich. Das Flugziel bestimmt der Passagier. Gerne unterstützen wir auch bei der Auswahl eines schönen Flugziels.

Der Tragschrauber ist eine ideale Plattform für Luftaufnahmen. Der Passagier hat die Möglichkeit durch eine freie Rundumsicht Fotos ohne störende Reflektionen oder Sichtbeschränkungen zu machen. Damit kann er das Flugerlebnis visuell dokumentieren und mit anderen teilen.

Verschenken Sie Faszination Tragschrauber fliegen!  

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

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